2. IBN Follow-Up zum Thema Risikomanagement

In Compliance, Veranstaltungen

Am 21. Februar trafen sich 21 Integritätsbeauftragte im Festsaal des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung  (BAK) zur zweiten Netzwerkveranstaltung mit Schwerpunkt Risikomanagement. Zielsetzung der Veranstaltung war auch dieses Mal wieder eine sehr praxisnahe Vermittlung von Begriffen und Methoden des Risikomanagements (nach ONR 49000ff.) für die besonderen Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung.

Aufbauend auf den bereits in der IBN-Grundausbildung geschulten Inhalten gab es zu Beginn des Workshops einen theoretischen Input von zertifizierten Risiko-Managern des BAK. Dabei wurden der Ablauf und die Arbeitsschritte bei der Implementierung eines Risikomanagement-Systems vorgestellt. In weiterer Folge wurde vertiefend auf die Bewertung von Risiken und zwei Modelle zur Einzelfallanalyse eingegangen.

Daran anschließend hatten die Teilnehmer/innen in drei gecoachten Arbeitsgruppen unterschiedliche Aufgabenstellungen  zu erarbeiten: Arbeitsgruppe A befasste sich mit der Implementierung eines ganzheitlichen Risikomanagement-Systems für eine Organisationseinheit mit 150 Mitarbeitern/innen. Arbeitsgruppe B ermittelte durch die Anwendung der Brainstorming-Methode wesentliche Compliance-Risiken für eine Organisationseinheit, visualisierte einen Arbeitsprozess und fertigte ein Risikodatenblatt, samt Maßnahmen zur Steuerung des eruierten Risikos, an.  Arbeitsgruppe C erarbeitete schließlich für eine frei wählbare Revisionsabteilung ein „Credible Worst Case Szenario“, also den größtmöglich anzunehmenden Schadensfall und identifizierte dabei Risikokombinationen, Frühwarnsignale, Ursachen und Auswirkungen. Zum Abschluss des Workshops präsentierten die drei Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse im Plenum.

Das IBN-Projektteam des BAK bedankt sich bei den Teilnehmer/innen für das große Interesse an der Thematik. Die in den Arbeitsgruppen erzielten Resultate belegen das intensive Engagement und das bereits vorhandene Fachwissen  der Integritätsbeauftragten.

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