Internationale Vergleiche und diverse nationale Vertrauensindizes bestätigen Österreich eine sehr gute öffentliche Verwaltung mit engagierten und kompetenten Bediensteten. Tagtäglich wendet sich eine Vielzahl von Menschen mit den verschiedensten Anliegen an öffentliche Einrichtungen oder nimmt deren Leistungen in Anspruch. Sei es für erforderliche Bewilligungen beim Hausbau, der Inanspruchnahme von Förderungen oder wenn beispielsweise einmal Hilfe von der Polizei benötigt wird. Nicht zu vergessen sind dabei auch die unterschiedlichen Institutionen, die allgemein als staatsnaher Bereich bezeichnet werden und ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten.
Mit gutem Recht dürfen wir als Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass unsere Ansuchen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften schnell und unkompliziert erledigt werden. Bei der Bearbeitung unserer Anliegen haben dabei alle öffentlich Bediensteten unvoreingenommen und unparteiisch vorzugehen. Integrität war und ist ein wesentliches Grundprinzip einer ordnungsgemäßen öffentlichen Verwaltung. Obwohl wir in Österreich bereits sehr hohe Standards bei der Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption haben, soll der Integritätsgedanke weiter forciert werden.
Integres Verhalten wird künftig noch stärker als bisher im Bewusstsein der Mitarbeiter/innen des öffentlichen Sektors als grundlegendes Element zur Förderung der Integrität, Zuverlässigkeit und Effizienz verankert. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) bildet dazu nun im Rahmen des „Integritätsbeauftragten-Netzwerkes“ (IBN) Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes zu Experten/innen für Fragen der Integritätsförderung und Korruptionsprävention aus. Im Sinne eines österreichweiten Netzwerkes soll aber auch allen anderen Menschen die Möglichkeit geboten werden, einen Beitrag für mehr Integrität in Österreich zu leisten.
Das Integritätsbeauftragten-Netzwerk (IBN)
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