Home IBN Award 2024 Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

IBN Awarad 2024
EINREICHENDE ORGANISATION

Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Hauptplatz 1 - 5, 4041 Linz

KONTAKTDATEN DER ANSPRECHPERSON

Mag. Renate Bauer-Riedler (Compliance-Beauftragte), renate.bauer-riedler@mag.linz.at, Tel. +43 732 7070 1252 oder
Mag. Nicole Tischler, LL.B., B.Sc (Compliance-Beauftragte StV), nicole.tischler@mag.linz.at, Tel. +43 732 7070 1254

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROJEKTES

Riskmanagement und Mitarbeiter*innenschulung

1. Riskmanagement
Der Magistrat Linz hat erstmals 2016/2017 ein System für Risikomanagement samt einem internen Kontrollsystem (IKS)
eingeführt und zur Anwendung gebracht. Im Jahr 2019 wurde dieses in weiterer Folge durch ein externes Unternehmen
evaluiert. Die Evaluierung wies den Magistrat Linz im Fremdvergleich mit österreichischen Städten und Gemeinden jedenfalls in
der Gruppe der Vorreiter aus. Zur Gewährleistung einer noch exakteren Risikoidentifikation wird seit 2022 u.a. eine regelmäßige,
speziell auf den Bereich Korruption/Compliance bezogene magistratsweite Risikoanalyse durchgeführt.

2. Mitarbeiter*innenschulung
Bereits ab dem Jahr 2017 konnten städtische Mitarbeiter*innen freiwillig das vom Städtebund zur Verfügung gestellte
E-Learning-Tool „Eine Frage der Ethik“ (Erstversion) als ergänzendes Online-Compliance-Schulungsprogramm nutzen. Da die
e-Learning-Plattform als ein wichtiges Instrument zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen für diese Thematik identifiziert wurde,
wird nun seit Mai 2021 die aktualisierte Version dieser Online-Schulung am Magistrat Linz verwendet. Zugleich wurde festgelegt,
dass alle Mitarbeiter*innen diese im Rahmen der Dienstausbildung verpflichtend absolvieren müssen. D.h., neu eintretende
Mitarbeiter*innen (inkl. Lehrlinge) haben innerhalb von 3 Monaten nach Dienstbeginn Zeit, den Abschluss der Schulung mittels
Zertifikats, welches man nach erfolgreicher Absolvierung eines Abschlusstests erhält, nachzuweisen. Bestehende
Mitarbeiter*innen mussten bis Ende 2021 die Online-Schulung ebenfalls erfolgreich durchführen.
Da etwa die Hälfte aller städtischen Mitarbeiter*innen aufgrund ihres Tätigkeitsbereiches über keine dienstliche Email-Adresse
bzw. am Arbeitsplatz über keinen Computer-Zugang verfügen (bspw. Arbeiter*innen im Bereich der Stadtgärten, der
Straßenverwaltung und der Gebäudeverwaltung, oder etwa das Betreuungspersonal in den Kinderbetreuungseinrichtungen) und
bislang aufgrund ihrer Besoldungseinstufung größtenteils nicht verpflichtend an Compliance-Schulungen teilnehmen müssen,
wurde eine zweiseitige Compliance-Infobroschüre erstellt, die an die betroffenen Mitarbeiter*innen in gedruckter Form ausgegeben wird. Sie enthält eine Übersicht über die wichtigsten Compliance-Themen im öffentlichen Dienst, wie dem Verbot der Geschenkannahme, Umgang mit Essenseinladungen bzw. Einladungen zu Veranstaltungen, Nebenbeschäftigungen und Kaffeekassen. Zudem beinhaltet sie einen Selbsttest mit Fragen, die vor Korruption schützen sollen (bspw. „Will mich der*die Geschenkgeber*in beeinflussen?“ oder „Entspricht eine Einladung den gesellschaftlichen Formen der Höflichkeit, ohne Bereicherung oder Ersparnis?“) sowie die Kontaktdaten der Compliance-Beauftragten.

Zusätzlich wird derzeit daran gearbeitet, dass Führungskräfte im Rahmen ihrer Weiterbildung laufend verpflichtende Veranstaltungen zum Thema Compliance zu absolvieren haben. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion bilden sie eine wesentliche Säule in der Korruptionsprävention und Korruptionsprävention ist klar als Teil der Führungsverantwortung zu sehen. Das Augenmerk soll hierbei auf zielgerichtete Schulungen und Trainings liegen, die die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Aufgabengebiete mitberücksichtigen.

Dieser Ansatz spiegelt sich auch in unserer neu ausgerichteten Dienstausbildung wider. So wird die interne Präsenzschulung „Ethik gegen Korruption“, die bislang nur in einem fortgeschritteneren Stadium der Dienstausbildung (Modul 3) für Mitarbeiter*innen mit bestimmter Besoldungseinstufung vorgesehen war, ab Juli 2024 von allen neuen Mitarbeiter*innen gleich zu Beginn im Rahmen der Newcomer Days (Modul 1) verpflichtend zu absolvieren sein.

Auf Wunsch der Führungskräfte erfolgen auch spezielle, auf den jeweiligen Fachbereich zugeschnittene Schulungen für einzelne Geschäftsbereiche bzw. Abteilungen (z.B. Zentrum für Zahngesundheit, Fremdenrecht usw.).

Weiters erfolgen jährliche Aktionen aus dem Fachbereich Compliance, um die Sensibilisierung für unsere Werte aufrecht zu erhalten. Zuletzt wurden den Geschäftsbereichen Kärtchen zur Verfügung gestellt, die Mitarbeiter*innen im Falle der Nichtannahme bzw. Rücksendung eines Geschenks beilegen können und die höflich und wertschätzend auf unseren Umgang mit Geschenken hinweisen:
"Ich schätze Ihr Geschenk. Als Zeichen unserer guten Zusammenarbeit, bitte aber um Verständnis, dass ich es nicht annehmen kann" Im weiteren Text erfolgt ein Hinweis auf unsere Compliance Richtlinien.

ZIELE

ad 1: Risikoanalyse
ad 2: Sensibilisierung / Bewusstseinsschaffung

KURZBESCHREIBUNG DER METHODISCHEN UMSETZUNG

ad 1: Risk-Map
Um (potentiellen) Korruptionsrisiken begegnen zu können, wurden bzw. werden die möglichen Risiken kontinuierlich identifiziert,
analysiert, kategorisiert, näher beschrieben und eine Korruptionsrisikoeinschätzung sowie Risikopriorisierung vorgenommen. Die
Ergebnisse werden in einem entsprechenden Prüfbericht dokumentiert, grafisch in einer Risk-Map (=Risikolandkarte) dargestellt
und laufend überwacht.
ad 2: Präsenz- und Onlineschulungen, Trainings

ZIELGRUPPE

ad 1: Führungsebene
ad 2: alle Mitarbeiter*innen

UMSETZUNGSZEITRAUM

ad 1: 2022 - lfd.
ad 2: Mai 2021 - lfd.

Wir verwenden Cookies, damit Sie die Funktionen unserer Website optimal nutzen und wir Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Akzeptieren Mehr erfahren

Cookie EInstellungen