IBN-Award 2019

Ab heute können wieder Beiträge zur Abstimmung für den IBN-Award des Jahres 2019 eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind dazu alle im Integritätsbeauftragten-Netzwerk (IBN) vertretenen Institutionen und Behörden mit jeweils einem Beitrag pro Organisation. Das Bundesministerium für Inneres und das BAK werden sich als Ausrichter des Awards nicht am Wettbewerb beteiligen.

Eingereicht werden können in den Organisationen durchgeführte korruptionspräventive und integritätsfördernde Maßnahmen – wie beispielsweise erfolgreiche Schulungsschwerpunkte, Risikoanalysen oder E-Learning-Programme – aber auch zum Beispiel einzelne Bedienstete der jeweiligen Organisationen, die sich aufgrund ihrer Dienstauffassung, Arbeitsweise und Motivation als Role-Models für Integrität im öffentlichen Dienst Österreichs eignen.

Die Frist für die Einreichung endet am 03.09.2019. Alle eingereichten Beiträge werden in weiterer Folge zeitgleich am 09.09.2019 hier auf der IBN-Website veröffentlicht, wo dann mittels Umfragetool jede/r Website-Besucher/in bis einschließlich 06.10.2019 einmal pro Tag für den persönlich besten Beitrag abstimmen kann. Gewinner des IBN-Awards ist jene Organisation, für deren Beitrag im Abstimmungszeitraum die meisten Stimmen abgegeben wurden.

 

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